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Schüler*innenwürde
Jede Schüler*in hat also das Recht als Einzelfall behandelt zu werden und damit auch das Recht auf ihren persönlichen Vertrauensvorschuss, das auch durch 1000de von schlechten Erfahrungen, die man mit Schüler*innen vielleicht gemacht haben mag, nicht verwirkt werden kann.